Durch die zur Zeit stark steigende Inflation werden Ihre Mieteinnahmen dauerhaft gemindert.
Sie haben eine Mietwohnung, bei welcher Sie seit mindestens 3 Jahren die Kaltmiete nicht mehr erhöht haben und wollen diese neu anpassen? Gerne erstelle ich Ihnen ein rechtssicheres Mieterhöhungsverlangen nach dem BGB. Unter Umständen ist eine Erhöhung der Kaltmiete von bis zu 20 % möglich! Ich benötige dazu nur den Mietvertrag in Kopie und einige wenige weitere Angaben.
Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne und erstelle Ihnen ein Angebot.